Informationen für Aussteller

Drei gute Gründe, Aussteller der AUFSCHWUNG zu werden

  1. Sie können auf der AUFSCHWUNG an einem Tag mit mehr als 3.000 Gründungsplanern, Existenzgründern, jungen Unternehmern und Multiplikatoren persönlich in Kontakt treten. Diese Chance ist einmalig, um die Zielgruppe in Hessen kostengünstig und persönlich ansprechen zu können.
  2. Bei der AUFSCHWUNG handelt es sich hinsichtlich des Programms und der Zahl der Aussteller und Besucher um die Leitmesse für Existenzgründung und junge Unternehmen in Frankfurt und dem Rhein-Main-Gebiet. Wer hier nicht vertreten ist, gilt nicht als wichtiger Player in der Gründerszene.
  3. Die Gründer und Jungunternehmer von heute sind die Stammkunden von morgen. Wer sich dieser Zielgruppe nicht frühzeitig vorstellt, verspielt eine einmalige Chance.

______________________________________________________________________________________________________________________________

Wichtige Termine für Austeller

Um Ihren Messeauftritt optimal vorzubereiten, finden Sie anbei die für Sie relevante Terminliste:

AnmeldeschlussBezeichnung
31.01.2010Workshop, Seminar, Vortrag buchen
15.02.2010Anmeldung als Aussteller
15.02.2010Pflichteintrag für Ausstellerverzeichnis (Print und Online) melden
15.02.2010Sonstige Leistungen buchen
15.02.2010Für Vortrag: Präsentation zusenden und zusätzliche Technik anfordern
28.02.2010Ausstellerausweise bestellen, die an Aufbautagen vor Ort abgeholt werden können
28.02.2010Anforderung Gästekarten, Plakate und Logo
08.-12.03.2010Zentrale Werbemittelverteilung: Unterlagen an den Logistikpartner der AUFSCHWUNG anliefern
16.03.2010 - 08:00 UhrAufbau - Beginn (genaue Aufbauzeiten sind mit beewell Business Events abzustimmen)
17.03.2010 - 08:30 UhrAufbau - Ende sowie Standabnahme. Um diese Zeit müssen die Stände mit einer verantwortlichen Personen besetzt sein. 
17.03.2010 - 18:00 UhrAbbau - Beginn
17.03.2010 - 22:00 UhrAbbau - Ende

Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Burkhard Schneider unter Tel. 069 24 44 95 34 zur Verfügung.

______________________________________________________________________________________________________________________________

Keine Zusammenarbeit der AUFSCHWUNG mit der Firma Expo-Guide

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind nach Oktober 2009 und Februar 2010 erneut im Juli 2010 von Ausstellern unserer AUFSCHWUNG-Messe darauf hingewiesen worden, die Firma "Expo-Guide" mit Sitz in Mexiko wende sich an Firmen, die auf unserer Messe ausgestellt haben, um sie zu veranlassen, sich in ein von ihr zusammengestelltes und im Internet zugängliches Ausstellerverzeichnis, den Expo-Guide, eintragen zu lassen. Wir danken für diese Hinweise.

beewell Business Events weist ausdrücklich darauf hin, dass sie dies nicht unterstützt und erklärt hierzu:

  1. Das einzige offizielle und Print- und Online-Ausstellerverzeichnis zu der AUFSCHWUNG-Messe wird von beewell Business Events herausgegeben.
  2. Die von der Firma Expo-Guide verschickten Unterlagen verwenden in unberechtigter Weise den Namen der AUFSCHWUNG-Messe sowie den Namen von beewell Business Events als Veranstalter. Dadurch wird eine Zusammenarbeit und/oder Autorisierung durch beewell vorgetäuscht, ohne dass eine solche tatsächlich besteht.
  3. Dem Kleingedruckten in dem von Expo-Guide verschickten Auftrag ist zu entnehmen, dass bei Unterzeichnung ein Vertrag für drei Jahre geschlossen wird, der jährlich Kosten in Höhe von 1.181,00 EUR auslöst.
  4. Sollten Sie ebenfalls von Expo-Guide ein solches Angebot erhalten haben, informieren Sie uns bitte darüber. Wir raten Ihnen dringend davon ab, einen solchen Vertrag zu schließen.

Sollten Sie bereits einen Vertrag unterschrieben haben in der irrigen Annahme, er stehe in Verbindung mit dem offiziellen Ausstellerverzeichnis von beewell Business Events, empfehlen wir Ihnen dringend wegen des drohenden Ablaufs von Widerrufs- und/oder Anfechtungsfristen sich ebenfalls an uns zu wenden.

Nach der einschlägigen Rechtssprechung wird bei sogenannten "inoffiziellen Ausstellerverzeichnissen" eine Betrugsabsicht bejaht mit der Folge, dass kein Anspruch gegen den Kunden entstanden ist, der das Antragsformular unterschrieben hat (so etwa das Landgericht Chemnitz im Jahr 2004).

Mit freundlichen Grüßen

Mireille-Gaby Siebert
beewell Business Events